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- BESSangels Blog - Steuern
Steuern sparen durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags Wer im Jahr 300.000 Euro verdient, zahlt davon dem Finanzamt über 111.500 Euro an Steuern. Oder er handelt wie die Reichen der Reichen und senkt sein steuerpflichtiges Einkommen über die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages in Kombination mit einer renditestarken Investition. Das Leben im Mittelalter muss herrlich gewesen sein. Jeder Bauer hatte an die Kirche nur seinen Zehnt abzugeben. Der Zehnt konnte in Naturalien entrichtet werden. Feldfrüchte, Tiere, Eier, Holz und alles, was der Bauer auf dem Hof erwirtschaftete. Dabei wurde der „zehnte Teil von …“ oft recht unterschiedlich ausgelegt. Er reichte von 1% bis 30%. Der Zehnt sind heute inkl. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Reichensteuer teilweise über 50%, die Sozialabgaben noch nicht mit eingerechnet. Die Enteignung wäre geringer, dürften wir unsere Zwangsabgaben noch in Sachwerten leisten. Nur noch Eier, Holz zum Heizen und Feldfrüchte für illegale Migranten und arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger. Manches Problem würde sich von selbst lösen. Auch von Abgaben zwischen 1% und in der Spitze 30% können die meisten Steuerzahler nur träumen. Steuern sparen auf Basis von § 7g Einkommensteuergesetzt (EStG) Wenn Sie als Unternehmer investieren und Ihre Investitionsgüter steuerlich abschreiben, zahlen Sie weniger Steuern. Wenden Sie darüber hinaus § 7g EStG korrekt und zielführend an, zahlen Sie bereits in den Jahren vor Ihrer geplanten Investition nur noch 30%, 10% oder auch nur noch 1% Ihres Einkommens als Steuern. Wie im Mittelalter. In Deutschland zahlen dagegen immer noch etwa 4 Millionen Bürger bzw. rund 6% der Steuerpflichtigen den Spitzensteuersatz von 42%, der auf steuerpflichtiges Einkommen ab 66.761 Euro fällig wird. Ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 277.826 Euro werden weitere 3% als Reichensteuer verlangt, womit der Steuersatz auf 45% steigt. Nicht zu verwechseln mit dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, der in Deutschland fast für alle Steuerpflichtigen abgeschafft ist, nicht jedoch für Sie, sollte Ihre Steuerlast über 18.130 Euro pro Jahr liegen. All diese Steuern zahlen Sie nicht wie früher der Kirche, sondern dem Staat. Die Kirchensteuer beträgt nur noch 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) und kommt nochmals oben drauf. Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen. Dieser legendäre Spruch von unserem Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt gilt noch heute. Wenden Sie ihn doch einfach ebenso an wie fast alle Mitglieder im BESSangels Club, dem ersten Investorenclub für Unternehmer und sonstige Leistungsträger, die die Möglichkeiten des deutschen Steuerrechts anwenden, um Steuern zu sparen und in eigenes Vermögen umleiten. Sie zahlen wie mancher der ganz Reichen nur noch in etwa den Zehnt. Sie wie früher. Die Folge ist der Aufbau eines passiven Einkommens, der von der täglichen Arbeit unabhängig macht und die Lebensqualität erhöht. Investitionsabzugsbetrag Der Staat will Unternehmen mit einer geringen Kapitalausstattung fördern und sie beim Investieren und Schaffen von Arbeitsplätzen in Deutschland unterstützen. Ein wesentliches Instrument hierzu ist § 7g EStG, der die Anwendbarkeit des sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) regelt. Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Seit über 15 Jahren nutzen unsere Kunden § 7g EStG zur steuerlichen Gestaltung von an für sich steuerpflichtigen Einkünften. Sie bilden einen IAB bereits bis zu drei Jahre vor der geplanten Investition, reduzieren ihre Steuerlast und investieren die nicht gezahlten Steuern in ein bewegliches Wirtschaftsgut. Sie erhöhen über nicht zu zahlende Steuer ihre Liquidität für Investitionen. Ein Beispiel: Bei einem steuerpflichtigen Einkommen 2022 und 2023 von jeweils 150.000 Euro zahlen Sie als Alleinstehender in der Regel 2 mal 55.279 Euro = 110.558 Euro an Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag. Sie können entweder die Steuern an das Finanzamt abführen, oder z.B. für das Jahr 2023 und ebenso für 2024 einen IAB in Höhe von jeweils 100.000 Euro bilden. Sie reduzieren für jedes Jahr Ihr steuerpflichtiges Einkommen auf nunmehr 50.000 Euro. Ihre Steuerzahlung an das Finanzamt reduziert sich nun auf 2 mal 10.906 Euro = 21.812 Euro. Ihre freie Liquidität erhöht sich um 88.746 Euro. Top-Verdiener ohne IAB Top-Verdiener mit IAB Steuerpflichtiges Einkommen € 150.000,- € 150.000,- Bildung eines IAB in Höhe von € 0,- € 100.000,- Steuerpflichtiges Einkommen nach IAB € 150.000,- € 50.000,- Einkommensteuerzahlung € 55.279,- € 10.906,- Mit der Bildung des IAB für 2023 in Höhe von 100.000 Euro sind Sie nun verpflichtet, in 2024, 2025 oder 2026 für mindestens 200.000 Euro in ein bewegliches Wirtschaftsgut zu investieren. Mit Ihrer Investition von 200.000 Euro in einem der drei Jahren lösen Sie den IAB wieder auf. Investieren Sie bis 31.12.2026 nicht, streicht Ihnen das Finanzamt rückwirkend den IAB und sie müssen die bislang nicht gezahlten Steuern zzgl. Verspätungszuschläge nachentrichten. Mit dem IAB für 2024 wird identisch verfahren, nur dass Sie nun bis Ende 2027 für Ihre Investition Zeit haben. Der Trick: Investieren Sie in bewegliche Wirtschaftsgüter Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Prinzip fast alle Güter, die keine unbeweglichen Grundstücke oder etwas fest auf den Grundstücken Befestigtes sind wie Immobilien. Ein Großbatteriespeicher, der zwar für bis zu 30 Jahre am gleichen Standort fest installiert wird, gilt als bewegliches Wirtschaftsgut, da Sie alle Komponenten einfach wieder demontieren könnten. Sie werden in Containern angeliefert, die sich mit einem Schwerlaster einfach wieder abholen und auf einen anderen Standort stellen ließen. Wie Sie mit beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Großbatteriespeichern Steuern sparen und ein Vermögen aufbauen, lesen Sie ausführlich in unserem E-Book „10 Erfolgsfaktoren für steuerbegünstigten Vermögensaufbau“, welches Sie auf www.BESSangels.de gratis anfordern können.
- Was Sie bei der Anwendung des Investitionsabzugsbetrags beachten sollten
Auf die richtige Anwendung des Investitionsabzugsbetrages (IAB) kommt es an, damit das Finanzamt nicht Jahre nach der Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes bereits sicher geglaubte Steuervorteile wieder zurück fordert. Die Anwendung des IAB ist eigentlich sehr einfach. Dennoch gilt es einige Punkte penibel zu prüfen und einzuhalten. · Sie können den IAB maximal bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten bilden, wobei die maximale Höhe für den IAB in Ihrem Unternehmen 200.000 Euro beträgt. Sie können also bei einer geplanten Investition von 400.000 Euro einen IAB in Höhe von 200.000 Euro bilden. · Für viele Steuersparer erstrebenswert: Durch die Bildung eines IAB können negative steuerliche Ergebnisse in Ihrem Unternehmen entstehen. Beispiel: Sie erzielen in einem neu gegründeten Unternehmen anfangs weder Einnahmen noch Ausgaben. Bilden Sie nun einen IAB, führt dieser zwangsweise zu negativen steuerlichen Einkünften. · Wenn Sie Gesellschafter in einer Gesellschaft mit einer der Rechtsformen Einzelkaufmann (e.K.), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind und durch die Bildung eines IAB´s in Ihrer Gesellschaft negative steuerliche Einkünfte entstehen, müssen (bzw. dürfen) Sie diese mit positiven Einkünften z.B. aus nicht-selbständiger Tätigkeit im gleichen Kalenderjahr verrechnen. · Möchten Sie mehr als 400.000 Euro investieren und für die gesamte Investition einen IAB nutzen, so können Sie ein zweites (drittes, viertes usw.) Unternehmen gründen und in jedem Unter-nehmen einen IAB bilden, sofern jeweils die Voraussetzungen zur IAB-Bildung gegeben sind. · Der Gewinn des Unternehmens, für welches der IAB gebildet wird, darf vor Abzug des IAB nicht mehr als 200.000 Euro betragen. Die Gewinnobergrenze gilt sowohl für bilanzierende Unter-nehmer als auch für Unternehmer, die ihren Gewinn nach Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 3 Abs. 3 EStG ermitteln. · Das bewegliche Wirtschaftsgut muss im Jahr des Kaufs und im Folgejahr insgesamt zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden. · Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird der Nettobetrag als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt, bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Gewerben der Bruttobetrag. · Sie können einen IAB sowohl für neue als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter bilden. · Bei IAB wird auf den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht für einen IAB verzichtet. Es ist nicht mehr wie in der Vergangenheit erforderlich, die Investition bei Bildung des IAB zu beschreiben. · Eine nicht voll ausgeschöpfte IAB-Differenz darf nachgeholt werden. · Der Unternehmer hat die Daten zum Abzug des IAB elektronisch nach einem amtlich vorge-schriebenen Datensatz zu übermitteln. Dies gilt auch für die spätere Auflösung und für eine Rückgängigmachung oder Rückabwicklung des IAB. · Ein IAB kann unbefristet und bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids geltend gemacht werden. Ein IAB kann auch noch im Rahmen eines Einspruchs beantragt werden. Es reicht aus, wenn die geplante Investition noch durchführbar und objektiv möglich ist. · Sie können einen IAB selbst dann bilden, wenn Sie das bewegliche Wirtschaftsgut bereits angeschafft haben, bevor Sie dafür in Ihrer Steuererklärung oder in einem nachfolgenden Einspruch auf den Steuerbescheid einen IAB geltend gemacht haben. · Um den IAB anwenden zu dürfen, muss Ihre Investition unternehmerisch geprägt sein und eine Totalgewinnerzielungsabsicht aufweisen. · Sie müssen die Investition innerhalb der folgenden drei Jahre, die auf das Jahr der IAB-Bildung folgen, anschaffen oder herstellen. Dabei reicht es aus Sicht vieler Steuerberater nicht, dass Sie ein Produkt fristgerecht vertraglich erworben haben. Es hat vollständig bezahlt und in Ihr Eigentum übergegangen zu sein. Idealerweise fließen spätestens zum Ende des dritten Jahres seit IAB-Bildung bereits Erlöse. Wie Sie mit beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Großbatteriespeichern Steuern sparen und ein Vermögen aufbauen, lesen Sie ausführlich in unserem E-Book „10 Erfolgsfaktoren für steuerbegünstigten Vermögensaufbau“, welches Sie auf www.BESSangels.de gratis anfordern können. Die hier von uns publizierten Informationen wurden allgemein zugänglichen Seiten im Internet entnommen. Wir übernehmen keine Garantie für die Korrektheit und Aktualität der Aussagen. Wir sind keine Steuerberater und beraten nicht zu steuerlichen Fragen, wenngleich wir bei unseren Mitgliedern im BESSangels Club wahrscheinlich schon alle erdenklichen Rechtsformen und Anwendungen mit IAB in der Praxis gesehen haben. Wir empfehlen Ihnen vor Bildung eines oder mehrerer IAB´s die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater Ihres Vertrauens. Nur Ihr Steuerberater kann bei Kenntnis Ihrer steuerlichen Situation beurteilen, ob die Bildung eines IAB für Sie steuerlich möglich und sinnvoll ist. Sofern Sie noch keinen Steuerberater haben oder Ihr Steuerberater eher ein Steuerberechner statt -berater ist, dürfen Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Sie erhalten dann eine Liste mit Steuerberatern, die praktische Erfahrung mit der Bildung und Auflösung von IAB´s haben.
- Mit der Sonder-Abschreibung gemäß § 7g Abs. 5 im Jahr der Inbetriebnahme eines BESS weitere Steuern sparen.
Der Gesetzgeber hat § 7g Abs. 5 EStG geändert! Investoren in bewegliche Wirtschaftsgüter wie BESS dürfen seit 2024 bis zu 40% ihrer Anschaffungskosten über eine Sonder-Abschreibung bevorzugt abschreiben. Bis einschließlich 2023 betrug der Prozentsatz nur 20%. Wer etwas mit Gewinnerzielungsabsicht anschafft und unternehmerisch nutzt, um damit Erlöse zu erzielen, darf die Investition zu 100 Prozent steuermindernd abschreiben. Haben Sie in 2023 und 2024 Investitionsabzugsbeträge (IAB´s) über zum Beispiel zusammen 200.000 Euro gebildet und schaffen Sie nun in 2025 oder 2026 ein bewegliches Wirtschaftsgut für 400.000 Euro an, dürfen Sie für das Anschaffungsjahr und die vier folgenden Jahre Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 40 Prozent Ihrer Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen, sofern sie noch nicht abgeschrieben sind. Ihr Wirtschaftsgut wurde im vorliegenden Beispiel durch den IAB bereits mit 200.000 Euro (50% aus 400.000 Euro) abgeschrieben, sodass sich die 40 Prozent nur noch auf die noch nicht abgeschriebenen verbliebenen 200.000 Euro beziehen. Die Sonderabschreibung für das Anschaffungsjahr beträgt somit bis zu 40% aus 200.000 Euro = 80.000 Euro. Bei einem zu versteuernden Einkommen im Anschaffungsjahr 2025 von z.B. 150.000 Euro sparen Sie dadurch bis zu 33.600 Euro an Einkommensteuer. Die hier von uns publizierten Informationen wurden allgemein zugänglichen Seiten im Internet entnommen. Wir übernehmen keine Garantie für die Korrektheit und Aktualität der Aussagen. Wir sind keine Steuerberater und beraten nicht zu steuerlichen Fragen, wenngleich wir bei unseren Mitgliedern im BESSangels Club wie bei uns selbst die steuerlichen Auswirkungen von § 7g Abs. 5 erleben durften. Wir empfehlen Ihnen vor Nutzung der Sonder-Abschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater Ihres Vertrauens. Nur Ihr Steuerberater kann bei Kenntnis Ihrer steuerlichen Situation beurteilen, ob bzw. in welcher Art und Weise die Anwendung der Sonder-Abschreibung für Sie steuerlich sinnvoll ist. Sofern Sie noch keinen Steuerberater haben oder Ihr Steuerberater eher ein Steuerberechner statt -berater ist, dürfen Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Sie erhalten dann eine Liste mit Steuerberatern, die praktische Erfahrung mit §7g Abs. 5 EStG haben.
- Atomausstieg in Deutschland. Nicht mit den Grünen
Atomkraftwerk: Fast CO2-neutrale Stromproduktion wurde aus ideologischen Gründen in Deutschland abgeschafft. Jetzt beziehen wir den Atomstrom eben aus Frankreich und lassen unsere Braunkohlekraftwerke weiter laufen. Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung publiziert auf ihrer Internetseite stolz, dass Deutschland mit der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 am 15.4.2023 endgültig aus der zivilen Nutzung der Atomenergie ausgestiegen sei. Die Aussage ist schlicht falsch. Deutschland benötigt grundlastfähigen Strom, vor allem bei Dunkelflaute, wenn weder die Sonne scheint noch der Wind weht. Die drei letzten deutschen Atomkraftwerke lieferten pro Jahr etwa 34 Milliarden Kilowattstunden CO2-neutral produzierten Strom, der zwischenzeitlich zum Nachteil der Umwelt in Deutschland schmerzlich fehlt. Strom aus Kernkraft ist in Deutschland der klimafreundlichste Energieträger. Im Rahmen der Stromproduktion über Kernenergie entstehen lediglich 12 Gramm Treibhausgase pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: In braunkohlegefeuerten Kohlekraftwerken entstehen 1.150 g Treibhausgase pro kWh erzeugtem Strom. Braunkohle lieferte 2023 insgesamt 78,9 TWh Strom, im Jahr 2024 sank die Produktion auf 72,4 TWh. Beim Weiterbetrieb der Atomkraftwerke hätte rein rechnerisch die Hälfte der noch betriebenen Braunkohlekraftwerke stillgelegt und die Erderwärmung verlangsamt werden können. Deutschland kompensiert seinen Strommangel jedoch zwischenzeitlich anders. Nachdem nun die im weltweiten Vergleich modernen und besonders sicheren Atomkraftwerke in Deutschland stillgelegt sind, importieren wir den Atomstrom nun verstärkt aus störanfälligeren Kernkraftwerken in Frankreich. Der Import von französischem Atomstrom stieg von 7.235 GWh (2021) auf 18.313 GWh (2024). Über 30% der in Deutschland durch die Abschaltung der Kernkraftwerke verloren gegangenen Atomstromversorgung kompensieren wir also durch französischen Atomstrom, der besonders teuer produziert und unnötig weit transportiert werden muss. Die restliche Fehlmenge kompensieren wir über weitere Stromimporte aus dem Ausland, welches uns bei Dunkelflaute mit reichlich Kohlestrom versorgt, damit bei uns die Wärmepumpen nicht ausfallen und die Elektroautos auch im Winter geladen werden können.
- Basisinformationen zur linearen Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter
Speichersysteme werden in der Regel linear auf 10 Jahre abgeschrieben. Doch Vorsicht: Der Monat der Anschaffung hat Einfluss auf die Abschreibungshöhe im ersten Jahr. Bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von erfahrungsgemäß mehr als einem Jahr sind die Herstellungs- oder Anschaffungskosten gemäß § 7 Abs. 1 EStG gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei erfolgt die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, in der Regel in gleichen Jahresbeträgen. Wirtschaftsgüter weisen unterschiedlich lange Nutzungsdauern auf. So werden Immobilien mit Fertigstellung in den Jahren 1925 bis 2022 insgesamt 50 Jahre lang mit 2% des Anschaffungswertes abgeschrieben und Photovoltaik-Anlagen über 20 Jahre mit je 5% pro Jahr. Über welche Nutzungsdauer ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird, finden Sie für die meisten Güter in den offiziellen AfA-Tabellen. Die dort publizierten Werte sind zwar nicht rechtsverbindlich, Abweichungen davon gegenüber dem Finanzamt jedoch gut zu begründen. Für neuartige Produkte wie Speichersysteme existieren noch keine offiziellen AfA-Tabellen. Bei der Angabe der Nutzungsdauer bestehen somit gewisse Spielräume. Wir gehen davon aus, dass das Finanzamt zumeist eine Nutzungsdauer und damit Abschreibung von Speichersystemen über 10 Jahre ansetzen wird. Sofern Sie bei einem beweglichen Wirtschaftsgut einen IAB und die Sonder-Abschreibung in maximal möglicher Höhe in Anspruch genommen haben, verbleiben für die lineare Abschreibung weitere 30% des Kaufpreises, in unserem Beispiel 30% von 400.000 Euro = 120.000 Euro. Die lineare AfA beträgt somit bei einer AfA-Dauer von 10 Jahren noch 10% aus 120.000 Euro = 12.000 Euro. Zeitanteilige Abschreibung Die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes erfolgt oftmals nicht zum 1. Januar eines Jahres. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 EStG hat eine Umrechnung der Jahresabschreibung auf die Nutzungsmonate zu erfolgen, zu denen auch der Anschaffungsmonat zählt. Ein Beispiel: Wird ein Wirtschaftsgut mit 10 Jahren Nutzungsdauer bzw. einer linearen jährlichen AfA von 10% im Monat Mai angeschafft, erfolgt die Abnutzung im Anschaffungsjahr nur an 8 von 12 Monaten, also mit 8/12 von 10% = 6,66%. Bei einem AfA-Basis von 120.000 Euro und einer Inbetriebnahme im Mai beträgt die lineare AfA im Jahr der Inbetriebnahme dann € 7.992,-. Die hier von uns publizierten Informationen wurden allgemein zugänglichen Seiten im Internet entnommen. Wir übernehmen keine Garantie für die Korrektheit und Aktualität der Aussagen. Wir sind keine Steuerberater und beraten nicht zu steuerlichen Fragen, wenngleich wir bei unseren Mitgliedern im BESSangels Club wie bei uns selbst die steuerlichen Auswirkungen der linearen Abschreibung bereits erleben durften. Wir empfehlen Ihnen für die steuerlich korrekte Abschreibung Ihres Speichers die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater Ihres Vertrauens. Sofern Sie noch keinen Steuerberater haben, dürfen Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Sie erhalten dann eine Liste mit Steuerberatern, die praktische Erfahrung mit der Abschreibung von Speichern haben.
- Die sieben größten Fehler der deutschen Energiewende
83 Millionen Bürger in Deutschland versuchen aktuell das Weltklima zu retten und zeigen dabei mit erhobenem Zeigefinger auf die anderen 8,2 Milliarden Erdenbewohner, die alles falsch machen. Gleichzeitig steigt der weltweite CO2-Ausstoß weiter an. Die rein ideologisch getriebene und fernab der Fakten handelnde rot-grüne Bundesregierung scheitert mit ihrer Energiepolitik aktuell auf ganzer Linie. Folgende sieben Hauptfehler gefährden nicht nur unsere Unternehmen und Arbeitsplätze, sondern auch das Gelingen der so wichtigen Energiewende. 1) Die Erderwärmung verhindern wir nicht mit nationalen Maßnahmen, sondern nur global In Deutschland leben auf 0,3% der Erdoberfläche nur etwa 1% der Weltbevölkerung. Wir verursachen 2,3% des CO2-Ausstoßes. 97,7% erfolgt außerhalb von Deutschland. Wir halten Deutschland für den Nabel der Welt und merken nicht, wie in Asien, Afrika und Südamerika die Post abgeht. Dabei ist es für die Erderwärmung gleich, in welcher Region und von wem CO2 in die Atmosphäre abgegeben wird. Verantwortungsvolle Umweltpolitik setzt dort an, wo mit vergleichsweise wenig Kapitaleinsatz in kurzer Zeit der CO2-Ausstoß am meisten reduziert werden kann. Ersetzen der ineffizientesten Kohlekraftwerke weltweit und nicht Oma Erna´s Gasheizung. Wir beschäftigen uns mit Pillepalle. Deutschland ist das Land der Erfinder, der Patente. Wir haben die Photovoltaik erst wirtschaftlich gemacht, ohne die heute die Energiewende gar nicht mehr vorstellbar wäre. Wir waren Exportweltmeister. Technologieführer. Die rot-grüne Wirtschafts- und Energiepreispolitik vernichtet unsere Unternehmen oder zwingt sie zur Abwanderung, anstatt dass wir sie fördern, auf dass sie energieeffiziente Produkte entwickeln, produzieren und mit Gewinn weltweit verkaufen. Unser Ziel sollte nicht heißen: Auf 0,3% der Erdoberfläche ab 2045 kein CO2-Ausstoß mehr, sondern bis 2030 mit innovativen und hochwertigen Produkten „made in Germany“ den weltweiten CO2-Ausstoß um 10% reduzieren und so wieder Exportweltmeister werden. 2) Wir entwickeln keine einfach und günstig lagerfähige Energie für den Winter Unser Energieproblem ist im Winter am höchsten. Die Reichweite von Elektroautos sinkt und das winterliche Wärmen erfordert zusätzliche Energie. Kohle, Erdöl und Erdgas überzeugen vor allem durch ihre vergleichsweise einfache und günstige Lagerfähigkeit. Strom aus PV und Wind fehlt dagegen besonders im Winter. Die Speicherung ist zu teuer, vor allem über lange Zeiträume. 2035 frieren wir in kalten Häusern, stellen wir bis dahin unsere Kohle- und Gaskraftwerke ab und heizen wir im Winter mit Wärmepumpen. Wir laufen im kalten Winter wieder zu Fuß, würden wir alle Elektroauto fahren wollen. Wir prognostizieren das Aus vom Verbrenner-Aus und den Weiterbetrieb moderner Öl- und Gasheizungen. Um dies zu vermeiden, bräuchte es Fördermittel für Forschung und Entwicklung. Wir benötigen für den Winter einen lagerfähigen Energieträger auf Basis Erneuerbaren Energien. Aus unserer Sicht wird dies Methanol sein. Die Politik kann sich das ebenso wenig vorstellen wie E-Fuels. Die Politik wusste jedoch auch bereits im Jahr 2000, dass Strom aus Photovoltaik immer unwirtschaftlich sein wird, schließlich kostete eine PV-Anlage mit 10 kWp über € 60.000,- und musste deshalb mit einer EEG-Vergütung von über 50 Cent/kWh subventioniert werden. Nur so könnten sich „Spinner“ mit Strom aus Sonnenenergie beschäftigen. 3) Energiewende über Subvention an alle statt wirtschaftliche Produkte Wir können vielleicht 10.000 Oma Ernas die Ölheizung verbieten und ihnen 70% der Umrüstkosten von bis zu € 30.000,- subventionieren, wie es das Wärmepumpenfördergesetz vorsieht. Aber nicht allen Privathaushalten. Der Umstieg auf Erneuerbare Energien muss wirtschaftlich sein, damit Oma Erna sich eine klimafreundlichere Heizung einbauen will und kann, nicht muss. Mit etwas Marktkenntnis wäre vieles einfacher. In China kosten Wärmepumpen unter € 5.000,-. Sie können selbst in Deutschland eine Wärmepumpe von Vissmann für unter € 10.000,- kaufen. Inklusive Transport, Montage und Erstinstallation der Heizkörper. Kaufen Sie Ihre Vissmann-Wärmepumpe bei einem Händler in Montenegro, der die Ware aus Deutschland bezieht und wieder nach Deutschland liefert. Ganz schön clever und gleichzeitig ein klimapolitischer Schildbürgerstreich. Photovoltaik-Anlagen auf dem Eigenheim sind ebenfalls wirtschaftlich, unsere Großbatteriespeicher weisen gemäß Planrechnung einen jährlichen Überschuss zwischen 12% bis 19% auf. Alles ohne staatliche Subventionen. 4) Kaum Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz Die preisgünstigste Energie ist diejenige, die erst gar nicht produziert wird, weil aufgrund verbesserter Energieeffizienz nicht benötigt. In Sachen Energieeffizienz sind wir teilweise noch Entwicklungsland. Unsere Autos verfügen über mindestens vier Sitze, von denen im Durchschnitt nur 1,5 belegt sind, wenn wir wieder stop and go in die Innenstadt fahren. Wann kommt die PKW-Maut für Autos mit 1 Insassen, die sich bei zwei Personen im Wagen bereits um 50% reduziert und eben nicht erhöht. Ab dem 3. Insassen fahren alle mautbefreit. Unsere Motoren und Getriebe verlieren immer noch zu viel Energie durch Reibung. Wir ersetzen alte Pumpen viel zu spät, heizen zu energieintensiv. Energieeffizienz lässt sich kurzfristig erhöhen, die dafür erforderlichen Kosten amortisieren sich oftmals in weniger als drei Jahren. Ohne staatliche Subventionen. 5) 100% CO2-neutrale Stromproduktion auf Basis von Wind und Photovoltaik muss scheitern Das Jahr hat 8.760 Stunden, an denen etwa an 1.500 Stunden die Sonne scheint und je nach Standort zwischen 1.800 und 4.500 Stunden der Wind weht. Die Folge: An Stunden mit viel Wind und Sonnenschein produzieren wir bereits heute mehr Strom über Windräder und Photovoltaik, als wir verbrauchen. Die Folge sind negative Strompreise. Zu Zeiten von Dunkelflaute, in denen weder der Wind weht noch die Sonne scheint, herrscht Strommangel. Noch puffern wir diese Zeiten über die Stromproduktion in Kohle- und Gaskraftwerken ab oder importieren den fehlenden Strom aus dem Ausland. Mit jedem weiteren Wind- und PV-Park und der Abschaltung konventioneller Kraftwerke verschärfen sich zwei Probleme. Mehr Zeiten mit Überschuss-Strom zu negativem Strompreis und gleichzeitig mehr Zeiten mit Strommangel bei stark steigenden Preisen oder gar Trennung vom Stromnetz für mehrere Stunden. Die Politik will die Realität nicht sehen. Mit fatalen Folgen für Investoren. Wer heute noch in Photovoltaik investiert, erleidet mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits in wenigen Jahren wirtschaftliche Verluste bis zu Insolvenz. Immer dann, wenn die Sonne besonders intensiv scheint und die eigene PV-Anlage viel Strom produzieren könnte, wird sie vom Netzbetreiber aufgrund zu hoher Stromproduktion abgeriegelt. Ohne Stromproduktion auch keine Stromvergütung. Gleiches gilt für Windräder. Die aufgrund der bereits stark gesunkenen EEG-Tarife reduzierten Vergütungen sinken nochmals um bis zu 30% und mehr. Wir prognostizieren ein Verlustgeschäft. Wir haben letztes Jahr PV-Anlagen von uns und unseren Kunden verkauft und investieren nun in Großbatteriespeicher. Als Betreiber eines Speichers profitieren wir von negativen Strompreisen. Zu diesen Zeiten kaufen wir Strom über die Strombörse ein und erhalten für die Abnahme des Stroms Geld, ohne für den Strom zu bezahlen. Bereits wenige Stunden später, wenn die Stromnachfrage wieder das Stromangebot übersteigt, verkaufen wir den im Speicher zwischengespeicherten Strom zu attraktiven Preisen. Fazit: Für das Gelingen der Energiewende bedarf es eines weiteren Zubaus an Wind- und PV-Anlagen mit dem Faktor vier bezogen auf die heutige Leistung. Der Zubau wird nicht mehr erfolgen, da die Wirtschaftlichkeit systembedingt nicht mehr gegeben sein wird. 6) Zu geringer Zubau an Speicherkapazität In der Theorie lässt sich zu Zeiten von Stromüberschuss aus Erneuerbaren Energien der Strom in Stromspeichern einlagern, um ihn bei Strommangel wieder dem Stromnetz zuzuführen. Die Praxis sieht anders aus. Unsere Stromnetze sind bereits heute an ihrer Leistungsgrenze. Aufgrund der sehr hohen Wirtschaftlichkeit versuchen viele Marktteilnehmer Projekte ans Netz zu bringen. Nur wenige finden einen geeigneten Netzzugang. Fehlende Erfahrung der Banken und erschwerter Netzzugang werden den Zubau von Speicher stark begrenzen. Ohne ausreichende Speicherkapazität keine Energiewende. Wenn Sie Zugang zu einem Speicherprojekt mit wirtschaftlichem Speicherdesign haben, empfehlen wir Ihnen zu investieren, sofern es Ihre Liquidität erlaubt. 7) Netzausbau mangelhaft Ein wesentlicher Engpass für das Gelingen der Energiewende ist damit die mangelhafte Leistungsfähigkeit der deutschen Stromnetze. Lage und Dimension der heutigen Stromnetze eigneten sich für die Zentrale Stromproduktion in vergleichsweise wenigen Großkraftwerken nahe der Ballungszentren. Heute speisen jedoch bereits über 3,5 Millionen PV-Anlage über ganz Deutschland verteilt Strom in das Netz ein. Dies vor allem im Norden und Osten von Deutschland bzw. im Bereich der Windkraft gar Offshore in der Nordsee bei geringem oder gänzlich fehlendem Energiebedarf. Dagegen fehlt in den Ballungsräumen im Süden und Westen Deutschlands die Energie. Produktionsort, Verbrauchsort und Netzleitungen passen einfach nicht zueinander. Nicht nur im Übertragungsnetz auf Hoch- und Höchstspannungsebene von 110 kW, 220 kW oder 380 kW, sondern auch auf Nieder- und Mittelspannungseben in den Verteilnetzen der lokalen Stadtwerke. Die Folge: Bereits heute können oftmals Ladestationen für Elektroautos und strombasierte Wärmepumpen nicht in Betrieb genommen werden. Die fehlende Netzleistung verhindert damit die Energiewende mit Umstellung der Mobilität auf Elektrofahrzeuge und das winterliche Heizen von Öl- und Gasheizungen auf Wärmepumpen. Gleichzeitig fehlt an anderen Orten die Netzleistung, um weitere PV- und Windparks ans Netz nehmen zu können. Aufgrund der ausufernden Bürokratie mit ihren sehr langen Genehmigungszeiten ist ein zeitnaher Netzausbau in ausreichendem Umfang nicht zu erwarten. Hierzu ein Beispiel: Wir wollten einen Großbatteriespeicher direkt an einem Umspannwerk in Sachsen anschließen. Wir erhielten eine Einspeisezusage mit der Einschränkung, dass vor dem Netzanschluss erst eine 110 KV Leitung des Netzes ertüchtigt werden müsse. Man rechne mit einer Genehmigungs- und Realisierungszeit zwischen 7 und 10 Jahren. Wir hatten nur einen Netzanschluss für 9 MW beantragt…
- Investieren ohne Finanzberatung und Agio
BESSangels.de geht im Rahmen der Kundenberatung neue Wege. Clubmitglieder finden alle relevanten Informationen verständlich aufbereitet im Internet. Individuelle Fragen werden über Chat und per Videokonferenz geklärt. Zeitsparend und für den Investor mit Preisvorteil. Auf dem Markt der Großbatteriespeicher herrscht aktuell Goldgräberstimmung. Jeder will an den sehr hohen Ertragspotentialen partizipieren, die hohen Regelleistung und Stromhandel ermöglichen. Dienstleister erzielten 2024 Erlöse von € 275.000,- pro MW präqualifizierter Speicherleistung. Hersteller bieten Speicher (ohne Steuerung und Infrastruktur) bereits ab € 150.000,- pro MW an. Jeder will dabei sein. Das Großkapital aus den Bereichen Immobilie, Venture Capital und Photovoltaik zählt gedanklich schon die Gewinne. Netz- und produktspezifische Herausforderungen Einen Großbatteriespeicher wirtschaftlich zu betreiben erfordert mehr, als nur einen Container mit Batterien auf den Acker zu stellen. Geeignetes Grundstück, Netzzugang, Leitungsrechte auf Fremdgrundstücken, Baugenehmigung, hochwertige Komponenten, geeignetes Speicherdesign, praxiserfahrene Installateure und Profis, die den Speicher auch rund um die Uhr ertragsstark bewirtschaften. All dies gilt es standortbezogen umzusetzen. Engpass ist nicht das milliardenstark nach Anlagemöglichkeiten suchende Kapital, sondern das Projekt, welches von qualifizierten Projektentwicklern und Errichtern umgesetzt wird. Fehlende praktische Erfahrung mit BESS Mit welchem Speicherdesign kann ich die Ertragschancen der Märkte viele Jahre lang nutzen? Wie erwirke ich eine Einspeisezusage beim Netzbetreiber? Wie ist der Netzanschluss technisch zu konfigurieren, damit der Netzbetreiber den Speicher auch ans Netz nimmt? Wie programmiere ich die Systemsteuerung, damit sich in den Speicher aufzunehmender Strom aus Regelleistung das Ausspeichern von Strom aus Stromhandel nicht behindert, damit Liefer- und Abnahmeverpflichtungen erfüllt werden? Die meisten Investoren, Projektentwickler, Banken und selbst Batterielieferanten und Vermarkter haben die wahren Stellschrauben, an denen es zu drehen gilt, damit BESS in der Praxis die wirtschaftlichen Chancen des Marktes auch voll nutzen können, noch gar nicht erkannt, geschweige denn gelöst. BESSangels.de ist bereits weiter. Zugang zu BESS-Projekten bereits ab € 200.000,- Ulrich Silberberger, Vorstand im Institut für Energiemanagement und –technik in Waiblingen bei Stuttgart und Betreiber von www.BESSangels.de , ist Gründungsgesellschafter des 2023 gegründeten Start-up UAB Speichersysteme GmbH. Über BESSangels.de erhalten private Investoren die Möglichkeit, ab € 200.000,- Teilspeicher von Großbatteriespeichern ab zumeist 5 MW Speicherleistung zu erwerben, die UAB ansonsten mit Family Offices oder institutionellen Investoren umsetzt. 13 Mannjahre Erfahrung in der praxisorientierten Projektentwicklung UAB Speichersysteme GmbH entwickelt, errichtet und betreibt BESS-Projekte. Die Kapitalakquise für das erste Projekt in Heidenau bei Dresden wurde soeben abgeschlossen. Weitere Projekte werden derzeit in Hirschfelde bei Zittau, im Landkreis Wittenberg und der Mecklenburgischen Seenplatte zur Baureife geführt. Während Ulrich Silberberger bei der UAB die Standortakquise und die Kapitalbeschaffung verantwortet, bringen seine Partner Axel Allion und Bertram Mühl das speicherspezifische Know How in die Gesellschaft ein. Axel Allion entwickelt bereits seit über 7 Jahre Speicherdesigns, hält als Mitglied im Bundesverband der Speicherhersteller persönlichen Kontakt zu den wesentlichen Speicherlieferanten und konnte als Physiker zwischenzeitlich einen innovativen Speicher selbst entwickeln und zum Patent anmelden. UAB nutzt darüber hinaus exklusiv eine von Axel Allion entwickelte und wiederum zum Patent angemeldete Systemsteuerung, die Zusatzerträge aus Regelleistung bei parallelem Stromhandel ermöglicht und gleichzeitig die Nutzungsdauer der BESS durch moderate Degradation sicherstellen soll. Bertram Mühl verfügt als „alter Hase“ im Bereich der Erneuerbaren Energien seit zwischenzeitlich 20 Jahren persönliche Kontakte zu Netzbetreibern, ohne die Netzzusagen und die Inbetriebnahme von BESS heute kaum mehr möglich sind. Finanzberater fehlen Kompetenz und Erfahrungen im Bereich der BESS Erfahrene und professionell arbeitende Finanzberater sind für private Investoren ebenso wichtige Partner wie Steuerberater und Anwälte. In der noch jungen Branche der Großbatteriespeicher fehlt ihnen jedoch jegliche Erfahrung. Im besten Fall können Sie Kontakte in die Branche vermitteln, nicht jedoch Angebote qualitativ prüfen oder Investoren beraten. Hierzu fehlt Ihnen marktbedingt noch das Know how. Direktvertrieb von BESS an Family Offices, institutionelle Investoren und über BESSangels.de Die UAB hat deshalb entschieden, Family Offices und institutionelle Investoren nur direkt zu betreuen. Über die vom Vendura-Institut betriebene Internetplattform www.BESSangels.de erhalten auch private Investoren die Möglichkeit zum direkten Kauf von Speichern. Die Investoren finden auf BESSangels.de alle für eine Investitionsentscheidung erforderlichen Informationen und vollziehen den Kauf ihres Speichers direkt bei der UAB. Alle für den Kauf erforderlichen Unterlagen finden die Investoren wiederum auf den Seiten der BESSangels.de . Die Investoren entscheiden selbst, ob sie Leistungen von Finanzberatern in Anspruch nehmen, was durchaus sinnvoll sein kann. Es hat gute Gründe, warum reiche Familien Investitionsentscheidungen nicht alleine, sondern zusammen mit Beratern, oftmals sogar im eigenen Family Office angestellt, treffen. Direktkauf ohne Agio Beim Kauf von UAB Speichersystemen über BESSangels.de fällt für den Käufer kein Agio an. Das ist nur folgerichtig. Der Käufer trifft seine Kaufentscheidung selbst und ohne Beratung. Ein Agio, welches ein Aufgeld zur Bezahlung der Beratungsleistung eines Finanzberaters wäre, hätte bei einem Direktkauf ohne Beratung keine Berechtigung. Das Vendura-Institut erhält von der UAB im Fall eines Direktkaufs über BESSangels.de eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 0,5% des Kaufpreises sowie eine Tipp-Provision von 1% für die Zuführung des Käufers. 1% Tippprovision für die Vermittlung von Neukunden Ein Investoren-Club wie BESSangels.de sollte wachsen. Je mehr Mitglieder wir haben und je mehr von uns in BESS investieren, desto mehr Projekte lassen sich über den Club realisieren. Zum Vorteil aller Mitglieder. Wirbt ein Mitglied neue Mitglieder, erhält es als Dankeschön für die Empfehlung auf alle Umsätze der selbst geworbenen Mitglieder eine die Tipp-Provision. Die Provision beträgt 1% und entspricht damit der Tipp-Provision, die das Vendura-Institut als Betreiber von BESSangels.de selbst von der UAB erhält. Die Regelung gilt bis auf Widerruf.
- Warum die Reichen immer reicher werden und die Armen arm bleiben
Wachsender Reichtum ist kein Zufall, sondern das Ergebnis richtiger Entscheidungen. Ja zum Unternehmertum. Ja zu Investitionen in margenstarke Branchen. Ja zur Umwandlung von Steuerlast in Vermögen. Ja zum Laverage-Effekt, z.B. durch die Investition in BESS mit günstig geliehenem Geld. Am Anfang steht die Formulierung wirtschaftlicher Ziele. In Deutschland sollen 3.300 Superreiche mit einem Finanzvermögen von über 100 Millionen US Dollar leben. 50 Prozent der Deutschen verfügen jedoch nahezu über kein Vermögen oder sind gar überschuldet. Unser Vorschlag: Nicht klagen, sondern prüfen, was die Reichen anders machen als die Armen und ab sofort so handeln wie die Reichen. Wirtschaftliche Ziele setzen oder weiter wie bisher Wer sein ganzes Leben ziellos in den Tag lebt und keine Ziele hat, wird das Ziel nie erreichen. Um wirtschaftliche Ziele zu erreichen, gilt es im ersten Schritt diese zu bestimmen, um aus ihnen Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen, mit denen man das Ziel dann auch erreicht. Wieviel Vermögen streben Sie in ein, fünf, zehn Jahren oder bis zu Ihrem Renteneintritt an? Nicht nur die Höhe ist entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt, wann Sie am Ziel sein wollen. Reichtum macht nicht glücklich, ein passives Einkommen ohne dafür täglich arbeiten zu müssen, dagegen frei. Unser Tipp: Legen Sie fest, über wie viel Euro Sie zukünftig monatlich verfügen wollen. Ohne Ihr Vermögen zu schmälern und ohne auf Gehalt vom Chef angewiesen zu sein. Entscheidung für Unternehmertum und Vermögensaufbau oder Unterlassertum mit wenig Vermögen und freier Liquidität Würth, die Aldi-Brüder, Schwarz, Quandt, Fielmann, Hopp, Kühne und die vielen anderen Superreichen. Alle fingen einmal klein als Unternehmer an. Sie produzierten und verkauften etwas mit Nutzen für viele Menschen oder handelten mit zugekauften Waren, die sie günstig einkauften und mit Marge verkauften. Alternativ boten Sie ein Dienstleistung an, die andere benötigten. Wann wir hier in der Vergangenheitsform schreiben, ist dies eigentlich falsch. Sie fingen vor Jahren, Jahrzehnten oder teilweise ihre Vorfahren bereits vor Jahrhunderten an und sie tun es noch heute. Unternehmer unternehmen etwas. Alle anderen sind Unterlasser und sollen bitte nicht über fehlenden Unternehmergewinn klagen. Treffen Sie eine klare Entscheidung, sofern Sie diese nicht bereits getroffen haben: Ich werde Unternehmer und handele unternehmerisch, um mit meinem Handeln meine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Oder entscheiden Sie sich bewusst gegen das Unternehmertum und akzeptieren Sie, dass Sie auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit nur über wenig Vermögen und freie Liquidität verfügen werden. Unternehmerisch investieren oder Geld gegen geringe Verzinsung anderen leihen, damit diese mit Ihrem Geld für sich investieren können Wer bei Auflegung des Deutschen Aktienindex (DAX) im Jahr 1988 in die im DAX gelisteten Unternehmen investierte, erwirtschaftet seither im Schnitt etwa 8% Rendite pro Jahr. Der Grund: Die im DAX gelisteten Unternehmen erwirtschaften mit dem Verkauf ihrer selbst produzierten Produkten, dem Handel und dem Anbieten von Dienstleistungen Gewinne, die zu steigenden Aktienkursen führen und als Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Im DAX sind die größten Unternehmen zusammengefasst unabhängig von der Wirtschaftlichkeit der Branche und der Ertragskraft des Unternehmens. Neu gegründete Unternehmen mit innovativen Konzepten verdienen in Wachstumsmärkten weit überdurchschnittliche Renditen. Entsprechend weist die Venture Capital Marktstudie 2023 der PwC einen internen Zinsfuß (IRR, Internal rate of return) für die Zielunternehmen von über 30% p.a. auf. Zum Vergleich: Sie können Ihr Geld auch weiterhin Ihrer Hausbank (0% Zins auf dem Girokonto, < 2% auf dem Sparbuch), einer Versicherungsgesellschaft (Garantiezins 1%) oder dem Staat (2,71% Verzinsung für eine 30-jährige Staatsanleihe) leihen. Eine Sicherheit, dass Sie Ihr Geld zurück erhalten, wird Ihnen nicht gewährt, oder gewährt Ihnen Ihre Hausbank, Versicherungsgesellschaft oder Staat eine Grundschuld auf deren Grundstücke oder Immobilien? Mit Ihrer Entscheidung, wie ein Unternehmer zu investieren oder als Kapitalanleger das eigene Geld fremden Banken, dem Staat oder einer Versicherungsgesellschaft zu leihen, bestimmen Sie über Ihre zukünftigen Reichtum. Vermögensmehrung wie bei den Reichen oder weiterhin am Monatsende kein Geld auf dem Konto. Legen Sie Ihr Geld mit dem Risiko eines Totalverlustes an oder übertragen Sie einen Teil Ihres Risikos auf Dritte? Gleich, ob Kapitalanlage oder Investition. Im worst case ist der gesamte Einsatz verloren. Worst case bedeutet immer Totalverlust. Leihen Sie Ihrer Bank Geld, indem sie es auf ein Sparbuch einzahlenund die Bank wird insolvent, ohne dass der Einlagensicherungsfonds zahlt, ist Ihr Geld ebenso verloren, als wenn Sie eine Aktien kaufen und das betreffende Unternehmen geht in die Insolvenz. Erfolgreiche Investoren zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur selten in Projekte investieren, zu Verlusten führen und zusätzlich vorsorglich Verlustrisiken auf Dritte verlagern. Wir stellen Ihnen nun zwei Wege vor, Verlustrisiken zu minimieren. Die Übernahme von Verlustrisiken durch Ihr Finanzamt und die Begrenzung Ihrer Haftung durch eine haftungsbeschränkte Rechtsform Ihres Unternehmens. Das Finanzamt, Dein Freund und Helfer, wenn es um die Reduzierung unternehmerischer Haftung geht Wer ein Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen eines Unternehmens anschafft, darf dies über die Laufzeit abschreiben. Handelt es sich bei dem Gut um ein bewegliches Wirtschaftsgut, für welches Sie nach § 17g EStG einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden und Ihr Unternehmen wir in der Rechtsform einer KG geführt, setzen Sie 100% der Investition steuermindernd an. Investoren in IAB-fähige Gewerbespeicher könnten wie folgt handeln: 2023: Bildung eines IAB über € 200.000,-. ESt-Ersparnis bis zu € 94.950,- 2025: Inbetriebnahme des Speichers, Nutzung von 40% Sonder-AfA. ESt-Ersparnis bis zu € 37.980,- 2025-2045: Lineare Abschreibung des Speichers. ESt-Ersparnis bis zu € 56.970,- Die Steuerersparnis wurde für einen ledigen Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen von jährlich € 1 Mio. ermittelt, um die maximale Steuerwirkung zu erkennen. Bei Ihrer Einkommenssituation mag die Steuerersparnis geringer ausfallen. Sie können diese auf www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml individuell ermitteln. Sollten Sie wie in unserem Beispiel 2023 oder 2024 einen IAB in Höhe von € 200.000,- gebildet haben und 2024 über Ihren Gewerbebetrieb unter Einhaltung alle Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 7g EStG € 400.000,- in einen BESS investieren, beteiligt sich Ihr Finanzamt in Form von nicht zu zahlender Einkommensteuer mit bis zu € 189.900,-. Unterstellt, Ihr BESS würde niemals auch nur einen Euro Erlös erwirtschaften, würden Sie nicht € 400.000,-, sondern nur € 210.100,- verlieren. Dem steht ein gemäß Planrechnung für bis zu 30 Jahre zu erwartender Überschuss von 12 bis 19% pro Jahr gegenüber, d.h. eine Erlöschance von € 1,44 Mio. bis € 2,28 Mio. Wie Sie Ihr Risiko weiter reduzieren können, lesen Sie in unserem Blog zum Thema Risiken reduzieren durch Parken von Steuererstattung in Investmentfonds . Zum Vergleich: Wenn Sie von Oma Erna ein Sparbuch mit € 400.000,- erben und dies als finanzielles Polster einfach belassen, wie es ist, verfügen Sie bei 1% Zinsen nach 30 Jahren im best case € 520.000,-. Geht Ihre Bank jedoch in den nächsten 30 Jahren in die Insolvenz, sind Ihre € 400.000,- vollständig verloren, sofern Sie aus dem Einlagensicherungsfonds keine Zahlung erhalten. Das Finanzamt würde sich nicht an Ihrem Verlust beteiligen. Hier nochmals der Vergleich in Zahlen: Assetklasse Investition Best case (30 Jahre) Worst case BESS (Großbatteriespeicher) € 400.000,- € 2.280.000,- € € 190.000,- Sparbuch € 400.000,- € 520.000,- € 0,- Die Bevölkerung in Deutschland hat aktuell den Banken in Deutschland etwa 4.500 Mrd. Euro in Form von Guthaben auf Sparbüchern, Tages- und Festgeld verliehen. Dies nahezu zinsfrei bei Totalverlustrisiko. Wir vermuten, dass unseren Milliardären davon allenfalls ein ganz kleiner Teil gehört. Die Reichen können sich Geld auf dem Sparbuch nicht leisten. Es würde ihnen für Investitionen fehlen. Sollten Sie Geld auf Sparbüchern, in Sparbriefen, Bausparverträgen, Anleihen Zertifikaten, Rentenversicherungen, Kapital-Lebensversicherungen oder anderen Geldwerten deponieren, sollten Sie prüfen, ob dies eine intelligente Strategie zur Mehrung Ihres Vermögens ist. Investitionsabzugsbetrag, so einfach wird er gebildet Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Vergünstigung für kleine und mittlere Unternehmen, die gemäß § 7g Abs. 1 EStG bis zu 50% der voraussichtlich in den nächsten drei Jahren entstehenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die geplanten Investitionen bereits im Veranlagungsjahr von ihrem Gewinn abziehen können. Clever gemacht, können durch Anwendung des IAB negative steuerliche Einkünfte entstehen, die mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden können. Der IAB gehört nicht in die Bilanz Ihres Unternehmens. Er wirkt sich im Jahr seiner Bildung außerhalb der Bilanz gewinnmindernd aus. Bilanziert Ihr Unternehmen, ermittelt Ihr Steuerberater in einem ersten Schritt den Gewinn ohne Berücksichtigung des IAB laut Steuerbilanz. Von diesem Steuerbilanzgewinn zieht er dann in einem zweiten Schritt außerhalb der Bilanz den Investitionsabzugsbetrag ab. Übrig bleibt der zu versteuernde Gewinn. Die meisten Buchhaltungsprogramme enthalten Buchungsvorschläge für die Buchung von IAB´s. Bei genauer Betrachtung erkennt man, dass es sich bei der Kontierung um erfolgsneutrale Buchungen handelt. Steuerberater, die nicht reine Steuerberechner sind, weisen ihre Mandanten mit hohem Steuersatz bereits früh im Jahr auf die Wirkungsweise der IAB und was zu tun ist, um diesen anzuwenden, hin. Hat Ihr Steuerberater dies über mehrere Jahre bislang versäumt, könnte es für Ihren Vermögensaufbau vorteilhaft sein, sich nach einem anderen Steuerberater umzuschauen. Die Mitglieder im BESSangels Club verfügen in der Regel über Steuerberater mit langjähriger Erfahrung beim kundenorientierten Bilden und Auflösen von IAB. Wenden Sie sich bei Bedarf über www.BESSangels.de an uns. Tipp: Investoren, die das unternehmerische Risiko einer Investition zu weiten Teilen auf das Finanzamt abwälzen und individuelle Steuerlast in Vermögen wandeln wollen, bilden IAB bereits bis zu drei Jahre vor der Investition. IAB´s können für Jahre gebildet werden, für die der Jahresabschluss noch nicht beim Finanzamt eingereicht und von diesem über einen Steuerbescheid beschieden ist. Dabei ist anders als in der Vergangenheit dem Finanzamt gegenüber nicht mehr anzugeben, welches Produkt Sie anschaffen oder herstellen wollen. Selbst nach Zugang des Bescheids besteht noch in der Einspruchsfrist die Möglichkeit, den IAB nachträglich für bereits vergangene Jahre zu nutzen. Sprechen Sie hierzu kurzfristig mit Ihrem Steuerberater. Gewerbebetrieb vor dem Kauf eines BESS gründen Der Kauf und Betrieb eines BESS stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar, für die es einen Gewerbebetrieb erfordert. Gründen Sie keinen Gewerbebetrieb, betreiben Sie Ihren Speicher automatisch in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns. Prüfen Sie vor Ihrem Erwerb, ob diese Rechtsform für Sie aus steuerlicher und haftungstechnischer Sicht die sinnvollste ist und wählen Sie gegebenenfalls eine andere Rechtsform. Grundsätzlich können Sie jede in Deutschland zugelassene Rechtsform für Ihren Gewerbebetrieb nutzen. In der Praxis werden Investitionen, durch die ein Investitionsabzugsbetrag aufgelöst werden soll, in der Regel über eine der folgenden Rechtsformen realisiert: Einzelkaufmann, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) und vor allem der besonders vorteilhaften GmbH & Co. KG bzw. UG & Co. KG. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen und wie sie diese gründen, lesen Sie in unserem Blogbeitrag „ Häufig genutzte Rechtsformen für den steueroptimierten Betrieb von BESS “. Ein Gewerbe in der Rechtsform des Einzelkaufmanns oder GbR ist mit der Gründungsentscheidung gegründet. Eine notariellen Gründung und ein Eintrag in das Handelsregister ist nicht erforderlich, was Zeit und Kosten spart. Auch die laufenden Steuerberatungskosten sind bei diesen Rechtsformen vergleichsweise gering. Sie müssen Ihr Gewerbe zwar beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Versäumen Sie die Anmeldung, stellt dies nur eine Ordnungswidrigkeit dar, ohne dass dies Ihr Gewerbe gefährden würde. Wir kennen Investoren, die zur Vermeidung von jährlichen Kosten für GEZ und IHK dauerhaft auf die Anmeldung des Gewerbes verzichten und einfach die eingehenden Erlöse korrekt beim Finanzamt versteuern. Da die Gründung des Gewerbes nicht notariell erfolgt und rechtlich auch ohne behördliche Anmeldung Wirkung erzeugt, soll es bereits Fälle gegeben haben, in denen Investoren bis zu drei Jahre rückwirkend einen IAB gebildet und den Gewerbebetrieb er mit Zahlung des Kaufpreises beim Gewerbeamt angemeldet haben. Aus Gründen der Haftungsminimierung empfehlen wir Ihnen dagegen die frühzeitige notarielle Gründung einer UG & Co. KG samt Eintragung in das Handelsregister und den Kauf eines Speichers erst nach erfolgter Handelsregistereintragung. Für die Anmeldung eines Gewerbebetriebes bedarf es mindestens folgender Informationen: · Name des Gewerbebetriebs, z. B. Max Müller Erneuerbare Energien oder Max Müller Erneuerbare Energien UG & Co. KG · Firmensitz. Zur Minimierung der kosten wird oftmals die Wohnanschrift des Gewerbe- treibenden genutzt, was den Vorteil hat, das behördliche Post zeitnah den richtigen Empfänger erreicht. · Geschäftszweck des Gewerbebetriebs. Formulieren Sie den Geschäftszweck, z.B. Kauf, Installation, Betrieb und Verkauf von Stromspeicher zur Erzielung von Einnahmen, insbesondere in den Bereichen Regelleistung und Stromhandel. Wenn Sie noch nicht sicher sind, in welches Produkt Sie investieren wollen oder Sie wollen in mehrere Märkte investieren, formulieren Sie den Geschäftszweck entsprechend weiter bzw. llgemeiner. · Bei notarieller Gründung einer Gesellschaft ist eine Satzung zu erstellen. Mitglieder im BESSangels Club finden Mustersatzungen im geschützten Bereich auf www.BESSangels.de . · Sofern eine Gesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird: Mitteilung der Namen und Adressen der Gesellschafter samt Geburtsdatum und Geburtsort sowie Höhe des Stammkapitals bzw. des jeweiligen Anteils jedes Gesellschafter am gesamten Stammkapital der Gesellschaft. Für die Gründung einer KG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG vereinbaren Sie einen Notartermin bei einem Notar in Ihrer Nähe. Zur Vorbereitung des Termins leiten Sie dem Notar die hier bereits aufgeführten Informationen mit, ergänzt um die Satzung. Alternativ erstellt auch der Notar eine Satzung, was jedoch die Notarkosten erhöht. Nachdem Ihre Gesellschaft notariell gegründet ist, eröffnen Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein Girokonto und zahlen das Stammkapital durch Überweisung ein. Anschließend weisen Sie dem Notar die vollständige Einzahlung des Stammkapitals nach, sodass er die Gesellschaft beim Handelsregister anmelden kann. Wahl der Branche, in die Sie investieren wollen Nicht jede unternehmerische Investition führt zum Reichtum. Wer nach Erfindung des Autos noch in Pferdekutschen investierte, dürfte auf das falsche Pferd gesetzt haben. Prüfen Sie deshalb verschiedene Märkte auf ihr kurz-, mittel- und langfristiges Ertragspotential. Vergessen Sie dabei nicht zu erwartende negative Änderungen der Märkte. Angebot, Nachfrage und Preis der Produkte können sich aufgrund geänderter Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen und neuen Innovationen ändern. Heute sollte man vielleicht nicht mal mehr auf Autos mit Verbrennermotor setzen, die stand heute ab 2035 für Neuwagen in der EU verboten sind.Unsere Empfehlung: Suchen Sie nach Branchen mit Wachstumspotential und hoher Ertragskraft im deutlich zweistelligen Bereich. Reduzieren Sie dennoch Ihr unternehmerisches Risiko, indem Sie in bewegliche Wirtschaftsgüter investieren, für die Sie Investitionsabzugsbeträge bilden dürfen. Das Finanzamt übernimmt so einen Großteil Ihres Risikos, die Chancen auf hohe Erträge verbleiben dagegen bei Ihnen. Unsere Marktanalyse ergab bereits vor drei Jahren, als BESS noch weitgehend unbekannt waren, ein hervorragendes Chancen-Risiken-Verhältnis. 10 bis 20 Prozent Jahresüberschuss bei vergleich weise geringem Risiko, welches zu wesentlichen Teilen vom Finanzamt in Form vermiedener Steuerzahlungen übernommen wird. Nicht nur für heute, sondern noch mindestens für die nächsten 10 Jahre, vermutlich länger. Deshalb entwickeln wir seither keine PV-Projekte mehr, sondern BESS, die wir nun bauen und langfristig betreiben wollen. Dies in einer Dimension, die unsere Kapitalkraft übersteigt, weshalb wir Ihnen wie auch Family Offices die Möglichkeit geben, zusammen mit uns zu investieren. Wenn Sie eine Branche mit noch besserem Chancen-Risiken-Verhältnis finden, teilen Sie uns dies bitte mit. Investieren Sie dort, oder zur Risikostreuung vielleicht in beide Branchen. Falls Sie keine bessere Alternative finden, wovon wir ausgehen, sollten Sie Mitglied im BESSangels Club werden und sich intensiv mit unserem Projekten beschäftigen. Wollen Sie den Leverage-Effekt durch Einsatz von Fremdkapital nutzen? Wenn Sie die Ratschläge dieses Blogbeitrages beherzigt haben, wissen Sie nun: - in welcher Höhe Sie passives Einkommen bzw. Vermögen aufbauen wollen - in welchem Zeitrahmen dies erfolgen soll - wie viel Liquidität Ihnen dafür zur Verfügung steht - wie viel zusätzliche Liquidität Sie über Steuerersparnis oder Auflösung unrentabler Anlagen zufließt - welche Rendite die von Ihnen geplante Investition in etwa erzielen sollte Reicht Ihnen zum Erreichen Ihrer Ziele die zur Verfügung stehende Liquidität, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Investition ohne Einsatz von Fremdkapital, ansonsten könnte die Aufnahme von Bankengeld für Sie vorteilhaft sein. Beispiele zur Ermittlung der benötigten Investitionssumme finden Sie im Blog „So ermitteln Sie die benötigte Investitionssumme zum Kauf von BESS“. I n welche Märkte Sie investieren Fremdkapital leihen Sie bei Banken in Abhängigkeit Ihrer Bonität, Darlehenslaufzeit und Gewährung von Sicherheiten für 3,5% bis 5,0%. Die hohen Erlöspotentiale für Regelleistung und Stromhandel sollten Ihnen bei planmäßigem Verlauf einen jährlichen Liquiditäts-überschuss von 1o bis 20 Prozent bezogen auf Ihren Kaufpreis ermöglichen. Durch Einsatz von Fremdkapital reduzieren Sie entweder den Einsatz eigener Liquidität oder Sie erhöhen Ihre Investitionssumme, die für Sie Erträge generieren soll. Bitte bedenken Sie vor der Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Bankdarlehens, dass Sie der Bank das Darlehen mit monatlichen Zins- und Tilgungs--zahlungen zurückführen müssen. Hierzu sollten Sie in der Lage sein selbst für den Fall, dass Ihr Speicher die von Ihnen erwarteten Erträge nicht oder erst ab einem deutlich späteren Zeitpunkt erlöst. Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag „Reich werden mit Einsatz von Bankengeld“.
- Häufig genutzte Rechtsformen für den steueroptimierten Betrieb von BESS
Sie kaufen und betreiben Ihren BESS über einen Gewerbebetrieb. Verfügen Sie noch über kein Gewerbe, gilt es dieses vor Kauf eines BESS zu gründen. Vor der Wahl Ihrer Rechtsform sollten Sie entscheiden, welche Kosten und vor allem mit welcher Haftungsbeschränkung Sie Ihr Gewerbe künftig betreiben wollen. Grob werden die in Deutschland gebräuchlichen Rechtsformen in Einzelunternehmen, Personen-gesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt, die sich hinsichtlich ihrer formalen, steuerrecht-lichen, betriebswirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Anforderungen voneinander unterscheiden. Einzelunternehmen Bei Gründung eines Einzelunternehmens, z.B. Max Müller Erneuerbare Energien, befindet sich das neue Unternehmen vollständig in Ihrem alleinigen Besitz. Sie haben Anspruch auf alle anfallenden Gewinne, tragen im Gegenzug aber auch privat das alleinige Risiko und damit alle entstehenden Verluste. Sie haften in vollem Umfang mit Ihrem Privatvermögen. Steuerliche Verluste aus dem Einzelunternehmen können Sie mit steuerpflichtigem Einkommen aus anderen Einkunftsarten verrechnen und somit z.B. die Steuerlast auf Ihr Arbeitseinkommen reduzieren. Ein Einzelunternehmen lässt sich ohne Notar und Handelsregistereintragung einfach und kostengünstig gründen. Ein Gewerbe in der Rechtsform des Einzelkaufmanns ist bereits mit entsprechender Willenserklärung des Gewerbetreibenden gegründet. Eine notarielle Gründung oder gar Anmeldung bei Handelsregister ist nicht erforderlich. Manche Investoren melden ihr Gewerbe erst kurz vor der ersten Investition an, vor der ein Girokonto bei einer Bank einzurichten ist. Wir kennen Fälle, in denen der Gewerbetreibende zur Vermeidung von Anmeldegebühren und jährlichen Zahlungen für GEZ und IHK das Gewerbe über mehrere Jahre nicht anmeldeten und dennoch tätig wurden. Sie begingen damit eine Ordnungswidrigkeit, alle Rechtsgeschäfte blieben selbstverständlich gültig, das Gewerbe war durch die nicht erfolgte Anmeldung bei der Gemeinde dennoch rechtswirksam gegründet. Als Hauptnachteil dieser Rechtsform sehen viele Investoren die Vollhaftung des Unternehmers. Ein steuerlicher Hinweis: Finanzämter sehen im Führen von mehreren Gewerben in der Rechtsform des Einzelunternehmens, bei dem für jedes Gewerbe ein Investitionsabzugsbetrag gebildet wird, § 42 AO als erfüllt an. Wir empfehlen vor der Gründung der Gesellschaft den Kontakt zu einem versierten Steuerberater zu suchen. Wenn Sie noch keinen Steuerberater haben oder mit Ihrem Steuerberater nicht zufrieden sind, erhalten Sie als Mitglied im BESSangels Club Hinweise, welche Steuerberater im Thema Investitionsabzugsbetrag firm sind und ihrem Beratungsauftrag auch gerecht werden. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Wenn Sie nicht alleine, sondern zusammen mit Dritten, z.B. Ihrer Ehefrau oder Ihren Kindern, unternehmerisch tätig werden wollen, kann sich die Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eignen. Die Rechtsform ähnelt sehr dem Einzelunternehmen mit dem Unterschied, dass Sie nun nicht alleine, sondern mit mindestens einer weiteren Personen Eigentümer der Gesellschaft sind. Doch Vorsicht: Bei einer GbR haftet jeder der Gesellschafter privat für die gesamten Schulden der Gesellschaft. Sollte die Gesellschaft ein Darlehen aufnehmen, haftet damit jeder nicht nur für den auf seinen Gesellschaftsanteil entfallenden Darlehensanteil, sondern für das gesamte Darlehen. Die Rechtsform GbR wird von Investoren deshalb eher selten gewählt und allenfalls dann, wenn ein Investor mehrere Investitionsabzugsbeträge bilden und zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen durch § 42 AO nicht mehrere Gewerbe in der Rechtsform des Einzelunternehmens führen will. Wir sehen in der Praxis Fälle, in denen ein Unternehmer sowohl mit seiner Ehefrau als auch mit einem Kind je eine GbR gründet. Die Gesellschaftsanteile werden zumeist so verteilt, dass der Ehemann und Vater als Gesellschafter mit dem höchsten steuerpflichtigen Einkommen viele Anteile (z.B. jeweils 99%) hält und der oder die anderen Gesellschafter nur wenige (z.B. 1%). In jeder Gesellschaft kann nun ein IAB mit bis zu € 200.000,- gebildet werden, von dem entsprechend der Verteilung der Gesellschaftsanteile dem Ehemann bzw. Vater 99% steuerlich zugerechnet werden. Die GbR wird wie das Einzelunternehmen nicht notariell gegründet, eine Eintragung in das Handelsregister ist wiederum nicht erforderlich. Die GbR ist rechtlich gegründet, wenn sich die Gesellschafter über die Modalitäten der GbR geeinigt und die Gründung beschlossen haben. Kommanditgesellschaft Erfahrene Investoren wählen die Rechtsform GbR aufgrund der hohen Haftung kaum und nutzen eher die Rechtsform Kommanditgesellschaft (KG), die mindestens zwei Gesellschafter benötigt, einen vollhaftenden Komplementär und einen oder mehrere nur bis zur Höhe ihres jeweiligen Stamm-kapitals haftende Kommanditisten. Die Kommanditisten können nun wie beim Einzelunternehmen und der GbR steuerliche Anfangsverluste bis zur Höhe ihrer Stammeinlage geltend machen. Beispiel: Sie gründen mit Ihrem Sohn die Müller Erneuerbare Energien KG. Sie halten als Kommanditist ein Stammkapital in Höhe von € 200.000,-. Ihr Sohn wird vollhaftender Komple-mentär ohne Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis. Wird für die KG nun ein IAB in Höhe von € 200.000,-gebildet, können Sie die steuerliche Anfangsverluste voll mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen, ohne über Ihr Stammkapital in Höhe von € 200.000,- hinaus zu haften. Die Vollhaftung übernimmt ja der Sohn als Komplementär. Eine Situation, die wohl kaum ein Vater seinem Sohn zumuten will. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Um die Haftung zu beschränken, wird von vielen Unternehmen die Rechtsform der GmbH gewählt. Die Haftung ist nun auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt, das mindestens € 25.000,- beträgt. Gründet der Vater nun eine GmbH als Alleingesellschafter, zahlt er € 25.000,- als Stammkapital ein und haftet nur für € 25.000,-. Entsteht ein über diesen Betrag hinausgehender Schaden, gehen die Gläubiger leer aus. Wir die Gesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, kann das Stammkapital anfangs auch nur zur Hälfte eingezahlt werden. Bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person, sodass steuerliche Anfangsverluste nicht mit positiven steuerlichen Einkünften auf Ebene der Gesellschafter verrechnet werden können. Wir sehen bei unseren Gesellschaftern die Rechtsform der GmbH oder auch der Unternehmergesellschaft, die bei gleichem Haftungskonzept bereits mit einem Stammkapital ab € 1,- gegründet werden kann, eher selten. Sonderform GmbH & Co. KG bzw. UG & Co. KG Besonders häufig finden wir bei steuermindernd handelnden Investoren die Rechtsform der UG & Co. KG. Sie kombiniert den Vorteil der Verrechenbarkeit negativer steuerlicher Einkünfte mit privaten positiven Einkünften mit der Haftungsbeschränkung der UG bzw. GmbH. Bei der Rechtsform handelt es wie oben beschrieben um eine KG mit mindestens zwei Gesellschaftern. Einem oder mehreren Kommanditisten, der bzw. die nur in Höhe des in das Handelsregister eingetragenem Haftkapital haften, ergänzt um den vollhaftenden Komplementär. Vollhafter ist nun eine selbst haftungsbeschränkte Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH oder UG. Als GmbH ist die Haftung zumeist auf € 25.000,- beschränkt, bei Nutzung einer UG zumeist deutlich weniger, z.B. € 1.000,-. Hierzu ein theoretischer Haftungsfall, den wir in dieser Dimension in der Praxis bislang nicht einmal ansatzweise gesehen haben. Eine UG & Co. KG investiert € 400.000,-. Der Alleinkommanditist weist eine in das Handelsregister eingetragene Haftung in Höhe von € 200.000,- auf. Vollhafter ist eine UG mit € 1.000,- Haftkapital. Der entstandene Schaden soll € 1 Mio. betragen, weil ein Brand nicht nur die finanzierte Anlage, sondern auch noch Immobilien vernichtet hat und keine Versicherung den Schaden trägt. In diesem Fall würde der Kommanditist den Schaden bis zur Höhe von € 200.000,- tragen und die UG weitere € 1.000,-. Auf dem restlichen Schaden in Höhe von € 799.000,- bliebe der Gebäudeeigentümer sitzen, da Kommanditist und Komplementär gemeinsam nur für maximal € 201.000,- haften.








