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Exemplarische Wirtschaftlichkeitsberechnung
am Beispiel BESS-Projektgesellschaft mit 5 MW Leistung und 15 MWh Kapazität
Investitionsplan (Prognose)
1.1. Grundstückskauf inkl. Kaufnebenkosten € 50.000,-
1.2. Speicherakku (Speicherkapazität 15.000 kWh) € 5.523.000,-
(inkl. WR, Energie-Box, Container, Kühlung, BMS, EMS)
1.3. AC-Leistungen
(MS-Schaltanlage, Erdkabel, Tiefbau) € 614.000,-
1.4. Projektentwicklung € 400.000,-
1.5. Bauvorbereitende Tätigkeiten € 180.000,-
(Fällarbeiten, Grundstücksberäumung, Entsorgung, Maschinenmiete,
Zaun, Tor, Mauerbau, Wegebau, Fundamente, Flächenbefestigung,
Beläuchtung, Security, Grünflächenanlage, Pflanzungen)
1.6. Netzanschluss € 60.000,-
(EVU, Elektriker, Zertifizierer, Schutzprüfungen, Probebetrieb)
1.7. Kaufmännische Dienstleistungen
(Firmengründung, Steuerberatung, Rechtsberatung, Administration) € 100.000,-
1.8. Liquiditätsreserve € 70.000,- € 7.000.000,-
Hinweis:
Investoren können sich ab einer Investition von € 300.000,- an der Gesellschaft beteiligen
(3% der Stammeinlage zum Nominalwert € 3.000,- zzgl. € 297.000,- Gesellschafterdarlehen).
Betriebsphase
Erlöse
best case bad case
Regelleistung & Stromhandel pro MW und Jahr € 2.250.000,-1) € 1.250.000,- 2)
Kosten
best case bad case
Pacht -- --
Dienstleistungs-Fee (12%) € 270.000,- € 150.000,-
Wartung/Grundstückspflege/Versicherung/Administration € 80.000,- € 80.000,-
€ 350.000,- € 230.000,-
Jahresüberschuss der Gesellschaft vor Steuern € 1.900.000,- € 1.020.000,-Jahresüberschuss in Prozent 27,1% 14,6%
Überschuss € 300.000,- Investition € 57.000,- € 30.600,-
Jahresüberschuss in Prozent 19,0% 10,2%
ROI in Jahren 5,3 Jahre 9,8 Jahre
1) Ist-Erlös aus 2024 mit € 375.000,- pro MW zzgl. 20% = € 450.000,- pro MW
2) Kalkulatorischer Ansatz: € 250.000,- pro MW, davon € 185.000,- pro MW aus Stromhandel und nur € 65.000,- pro MW aus
Regelleistung
Exemplarische Wirtschaftlichkeitsberechnung
am Beispiel UAB-Speichersystem mit 100 kW Leistung und 300 kWh Speicherkapazität
Kaufpreis
€ 219.990,- (netto) zzgl. MwSt.
Geplante Nutzungsdauer
20 Jahre
Erlöspotentiale
Erlöse 2024 € 374.669,-1)
Erlöse best case € 450.000,-2)
Erlöse bad case € 250.000,-3)
1) Ist-Erlöse eines Stromvermarkters 2024 pro MW für einen Speicher 10 MW/30 MWh bei Vermarktung über Regelleistung
oder Stromhandel (Nutzung des jeweils ertragsstärksten Marktes mit Wechselmöglichkeit alle 4 Stunden
2) Soll-Erlöse pro MW bei Bewirtschaftung des Speichers mit einer Steuerung, die parallele Erlöse aus Stromhandel und
Regelleistung ermöglicht
3) Erlössituation bei Einbruch der Erlöse aus Regelleistung. Haupterlös nun aus Stromhandel mit € 185.000,- pro MW,
ergänzt nur um € 65.000,- pro MW aus Regelleistung
Laufende Erlöse (1. Betriebsjahr, Prognose)
best case bad case .
Erlöse Regelleistung & Stromhandel pro MW/Jahr € 450.000,- € 250.000,-
Erlöse pro UAB-Speichersystem (100 kW, 300 kWh) € 45.000,- € 25.000,-
Laufende Kosten (1. Betriebsjahr, Prognose)
best case bad case
.
1. Pacht € 70,- € 70,-
2. Dienstleistungs-Fee (14%) € 6.300,- € 3.500,-
3. Infrastruktur € 200,- € 200,-
4. Wartung/Grundstückspflege € 450,- € 450,-
5. Versicherung € 380,- € 380,-
€ 7.400,- € 4.600,-
Überschuss nach Kosten € 37.600,- € 20.400,-
Jahresüberschuss
best case bad case
.
In Prozent der Investition 18,8% 10,2%
- davon Investor (15% + 50% des Mehrerlöses) 16,9% 10,2%
- davon Management (50% des Mehrerlöses über 15%) 1,9% --
Hinweis:
Die Errichtung und der Betrieb von Speicheranlagen stellt eine unternehmerische Tätigkeit nicht nur mit Chancen, sondern auch mit Risiken dar. In jedem Projektgeschäft bestehen rechtliche und technische Risiken, beginnend im Rahmen der Projektentwicklung, vor allem aber bei der Projektumsetzung und auch in der Betriebsphase. Grundstücke können sich als ungeeignet oder nicht verfügbar erweisen, benötigte Dienstbarkeiten werden nicht gewährt, Einspeisezusagen werden nicht erteilt oder nachträglich verändert, erwartete Baugenehmigungen ergehen nicht oder nur mit ungünstigen Auflagen oder werden nachträglich aufgehoben. Bauverzögerungen entstehen durch nicht fristgerechte Materialanlieferung, Installationsfehler oder schlicht fehlendem Personal. In der Ausführungsphase treten Probleme auf, die in der Planung nicht berücksichtigt wurden oder völlig atypisch sind und deshalb vorausschauend nicht berücksichtigt werden konnten. Erworbene Komponenten sind mangelhaft und können nicht oder nur mit hohem Zeit-verlust und Zusatzkosten ersetzt werden. Im Rahmen der Installation entstehen Schnittstellen-probleme, für die sich keiner der Vertragspartner zuständig fühlt bzw. schadensersatzpflichtig ist und die zu Zeitverzug, Zusatzkosten oder gar dem Scheitern des Projektes führen. Die errichtete Anlage wird vom Netzbetreiber aufgrund vermeintlicher Mängel nicht ans Netz genommen. Vertragspartner erbringen vertraglich vereinbarte Leistungen nicht und ein Ersatz ist nicht oder nur mit Zeitverlust oder Zusatzkosten zu finden. Anlagen oder Teile davon werden gestohlen, brennen ab oder gehen aus anderem Grund unter. Ein Versicherungsschutz besteht nicht oder die Versicherung verweigert trotz rechtswirksamem Abschluss einer Versicherung die Übernahme des Schadens oder der Schaden wird erst nach zeitaufwändiger Begutachtung getragen. Ein Haupt-risiko liegt generell in mangelnder Kompetenz oder unerwartetem Ausfall von Schlüsselpersonen sowie mangelhaftem Controlling.
Die hier allgemein aufgeführten Risiken können auch im Rahmen von Speicherprojekten auftreten. Dies vor allem, da es sich im Bereich der Großbatteriespeicher um einen vergleichsweise noch jungen und kleinen Markt handelt, in dem die Marktteilnehmer bzw. genutzten Vertragspartner teilweise noch über keine aussagekräftige Leistungsbilanz verfügen. Die Aufzählung erhält keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In der Praxis können mehrere Risiken parallel oder nacheinander auftreten, auch weil ein erstes Problem zu einer Kaskade von Folgeproblemen und –schäden führen kann. Im ungünstigsten Fall scheitert das Projekt in Gänze und bereits verausgabtes Kapital ist verloren, was zum Totalverlust der gesamten Investition führen kann. Finanziert ein Investor sein Projekt mit Fremdkapital, sind Zins und Tilgung vereinbarungsgemäß zurückzuführen, auch wenn die getätigte Investition nur zu geringen oder im Extremfall keinen Erlösen führt.