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Basisinformationen zur linearen Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter

Aktualisiert: 18. Feb.

Speichersysteme werden in der Regel linear auf 10 Jahre abgeschrieben. Doch Vorsicht: Der Monat der Anschaffung hat Einfluss auf die Abschreibungshöhe im ersten Jahr.

Bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von erfahrungsgemäß mehr als einem Jahr sind die Herstellungs- oder Anschaffungskosten gemäß § 7 Abs. 1 EStG gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei erfolgt die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, in der Regel in gleichen Jahresbeträgen.

Wirtschaftsgüter weisen unterschiedlich lange Nutzungsdauern auf. So werden Immobilien mit Fertigstellung in den Jahren 1925 bis 2022 insgesamt 50 Jahre lang mit 2% des Anschaffungswertes abgeschrieben und Photovoltaik-Anlagen über 20 Jahre mit je 5% pro Jahr. Über welche Nutzungsdauer ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird, finden Sie für die meisten Güter in den offiziellen AfA-Tabellen. Die dort publizierten Werte sind zwar nicht rechtsverbindlich, Abweichungen davon gegenüber dem Finanzamt jedoch gut zu begründen.

Für neuartige Produkte wie Speichersysteme existieren noch keine offiziellen AfA-Tabellen. Bei der Angabe der Nutzungsdauer bestehen somit gewisse Spielräume. Wir gehen davon aus, dass das Finanzamt zumeist eine Nutzungsdauer und damit Abschreibung von Speichersystemen über 10 Jahre ansetzen wird.

Sofern Sie bei einem beweglichen Wirtschaftsgut einen IAB und die Sonder-Abschreibung in maximal möglicher Höhe in Anspruch genommen haben, verbleiben für die lineare Abschreibung weitere 30% des Kaufpreises, in unserem Beispiel 30% von 400.000 Euro = 120.000 Euro. Die lineare AfA beträgt somit bei einer AfA-Dauer von 10 Jahren noch 10% aus 120.000 Euro = 12.000 Euro.

Zeitanteilige Abschreibung

Die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes erfolgt oftmals nicht zum 1. Januar eines Jahres. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 EStG hat eine Umrechnung der Jahresabschreibung auf die Nutzungsmonate zu erfolgen, zu denen auch der Anschaffungsmonat zählt. Ein Beispiel: Wird ein Wirtschaftsgut mit 10 Jahren Nutzungsdauer bzw. einer linearen jährlichen AfA von 10% im Monat Mai angeschafft, erfolgt die Abnutzung im Anschaffungsjahr nur an 8 von 12 Monaten, also mit 8/12 von 10% = 6,66%. Bei einem AfA-Basis von 120.000 Euro und einer Inbetriebnahme im Mai beträgt die lineare AfA im Jahr der Inbetriebnahme dann € 7.992,-.

Die hier von uns publizierten Informationen wurden allgemein zugänglichen Seiten im Internet entnommen. Wir übernehmen keine Garantie für die Korrektheit und Aktualität der Aussagen. Wir sind keine Steuerberater und beraten nicht zu steuerlichen Fragen, wenngleich wir bei unseren Mitgliedern im BESSangels Club wie bei uns selbst die steuerlichen Auswirkungen der linearen Abschreibung bereits erleben durften. Wir empfehlen Ihnen für die steuerlich korrekte Abschreibung Ihres Speichers die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater Ihres Vertrauens. Sofern Sie noch keinen Steuerberater haben, dürfen Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Sie erhalten dann eine Liste mit Steuerberatern, die praktische Erfahrung mit der Abschreibung von Speichern haben.

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