BESSangels Blog - Steuern
- Ulrich Silberberger
- 3. Feb.
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. Feb.
Steuern sparen durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags
Wer im Jahr 300.000 Euro verdient, zahlt davon dem Finanzamt über 111.500 Euro an Steuern. Oder er handelt wie die Reichen der Reichen und senkt sein steuerpflichtiges Einkommen über die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages in Kombination mit einer renditestarken Investition.
Das Leben im Mittelalter muss herrlich gewesen sein. Jeder Bauer hatte an die Kirche nur seinen Zehnt abzugeben. Der Zehnt konnte in Naturalien entrichtet werden. Feldfrüchte, Tiere, Eier, Holz und alles, was der Bauer auf dem Hof erwirtschaftete. Dabei wurde der „zehnte Teil von …“ oft recht unterschiedlich ausgelegt. Er reichte von 1% bis 30%.
Der Zehnt sind heute inkl. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Reichensteuer teilweise über 50%, die Sozialabgaben noch nicht mit eingerechnet. Die Enteignung wäre geringer, dürften wir unsere Zwangsabgaben noch in Sachwerten leisten. Nur noch Eier, Holz zum Heizen und Feldfrüchte für illegale Migranten und arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger. Manches Problem würde sich von selbst lösen. Auch von Abgaben zwischen 1% und in der Spitze 30% können die meisten Steuerzahler nur träumen.
Steuern sparen auf Basis von § 7g Einkommensteuergesetzt (EStG)
Wenn Sie als Unternehmer investieren und Ihre Investitionsgüter steuerlich abschreiben, zahlen Sie weniger Steuern. Wenden Sie darüber hinaus § 7g EStG korrekt und zielführend an, zahlen Sie bereits in den Jahren vor Ihrer geplanten Investition nur noch 30%, 10% oder auch nur noch 1% Ihres Einkommens als Steuern. Wie im Mittelalter.
In Deutschland zahlen dagegen immer noch etwa 4 Millionen Bürger bzw. rund 6% der Steuerpflichtigen den Spitzensteuersatz von 42%, der auf steuerpflichtiges Einkommen ab 66.761 Euro fällig wird. Ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 277.826 Euro werden weitere 3% als Reichensteuer verlangt, womit der Steuersatz auf 45% steigt. Nicht zu verwechseln mit dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, der in Deutschland fast für alle Steuerpflichtigen abgeschafft ist, nicht jedoch für Sie, sollte Ihre Steuerlast über 18.130 Euro pro Jahr liegen.
All diese Steuern zahlen Sie nicht wie früher der Kirche, sondern dem Staat. Die Kirchensteuer beträgt nur noch 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) und kommt nochmals oben drauf.
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
Dieser legendäre Spruch von unserem Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt gilt noch heute. Wenden Sie ihn doch einfach ebenso an wie fast alle Mitglieder im BESSangels Club, dem ersten Investorenclub für Unternehmer und sonstige Leistungsträger, die die Möglichkeiten des deutschen Steuerrechts anwenden, um Steuern zu sparen und in eigenes Vermögen umleiten. Sie zahlen wie mancher der ganz Reichen nur noch in etwa den Zehnt. Sie wie früher. Die Folge ist der Aufbau eines passiven Einkommens, der von der täglichen Arbeit unabhängig macht und die Lebensqualität erhöht.
Investitionsabzugsbetrag
Der Staat will Unternehmen mit einer geringen Kapitalausstattung fördern und sie beim Investieren und Schaffen von Arbeitsplätzen in Deutschland unterstützen. Ein wesentliches Instrument hierzu ist § 7g EStG, der die Anwendbarkeit des sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) regelt.
Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen.
Seit über 15 Jahren nutzen unsere Kunden § 7g EStG zur steuerlichen Gestaltung von an für sich steuerpflichtigen Einkünften. Sie bilden einen IAB bereits bis zu drei Jahre vor der geplanten Investition, reduzieren ihre Steuerlast und investieren die nicht gezahlten Steuern in ein bewegliches Wirtschaftsgut. Sie erhöhen über nicht zu zahlende Steuer ihre Liquidität für Investitionen.
Ein Beispiel: Bei einem steuerpflichtigen Einkommen 2022 und 2023 von jeweils 150.000 Euro zahlen Sie als Alleinstehender in der Regel 2 mal 55.279 Euro = 110.558 Euro an Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag.
Sie können entweder die Steuern an das Finanzamt abführen, oder z.B. für das Jahr 2023 und ebenso für 2024 einen IAB in Höhe von jeweils 100.000 Euro bilden. Sie reduzieren für jedes Jahr Ihr steuerpflichtiges Einkommen auf nunmehr 50.000 Euro. Ihre Steuerzahlung an das Finanzamt reduziert sich nun auf 2 mal 10.906 Euro = 21.812 Euro. Ihre freie Liquidität erhöht sich um 88.746 Euro.
| Top-Verdiener ohne IAB | Top-Verdiener mit IAB |
Steuerpflichtiges Einkommen | € 150.000,- | € 150.000,- |
Bildung eines IAB in Höhe von | € 0,- | € 100.000,- |
Steuerpflichtiges Einkommen nach IAB | € 150.000,- | € 50.000,- |
Einkommensteuerzahlung | € 55.279,- | € 10.906,- |
Mit der Bildung des IAB für 2023 in Höhe von 100.000 Euro sind Sie nun verpflichtet, in 2024, 2025 oder 2026 für mindestens 200.000 Euro in ein bewegliches Wirtschaftsgut zu investieren. Mit Ihrer Investition von 200.000 Euro in einem der drei Jahren lösen Sie den IAB wieder auf. Investieren Sie bis 31.12.2026 nicht, streicht Ihnen das Finanzamt rückwirkend den IAB und sie müssen die bislang nicht gezahlten Steuern zzgl. Verspätungszuschläge nachentrichten. Mit dem IAB für 2024 wird identisch verfahren, nur dass Sie nun bis Ende 2027 für Ihre Investition Zeit haben.
Der Trick: Investieren Sie in bewegliche Wirtschaftsgüter
Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Prinzip fast alle Güter, die keine unbeweglichen Grundstücke oder etwas fest auf den Grundstücken Befestigtes sind wie Immobilien. Ein Großbatteriespeicher, der zwar für bis zu 30 Jahre am gleichen Standort fest installiert wird, gilt als bewegliches Wirtschaftsgut, da Sie alle Komponenten einfach wieder demontieren könnten. Sie werden in Containern angeliefert, die sich mit einem Schwerlaster einfach wieder abholen und auf einen anderen Standort stellen ließen. Wie Sie mit beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Großbatteriespeichern Steuern sparen und ein Vermögen aufbauen, lesen Sie ausführlich in unserem E-Book „10 Erfolgsfaktoren für steuerbegünstigten Vermögensaufbau“, welches Sie auf www.BESSangels.de gratis anfordern können.
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