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Steuern sparen mit BESS
 

13.2.2025           Lesedauer: 3 Minuten                    Autor: Ulrich Silberberger                        

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Durch den Kauf, die Errichtung und den Betrieb von Batteriespeichern lässt sich Steuerlast in Vermögen umwandeln und gleichzeitig das unternehmerische Risiko für Investoren reduzieren. Möglich macht dies der Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Kombination mit Sonder-AfA.

Bevor Sie in einen BESS investieren, treffen Sie eine strategische Entscheidung. Wollen Sie den Ertrag Ihrer Investition optimieren, beteiligen Sie sich an einer Projektgesellschaft, die einen BESS errichtet und möglichst über viele Jahre ertragsstark betreibt. In diesem Beitrag wollen wir die Steuer sparende Alternative beleuchten.

Mit IAB die Steuerlast in Vermögen umleiten

Sie bilden bereits vor Ihrer Investition einen IAB in einem IAB-fähigen Gewerbe und schreiben bis zu 50% der geplanten Investition schon vor Ihrer Investition gemäß § 7g Abs. 1 EStG steuerlich ab. Was Sie bei der Anwendung des IAB beachten sollten, lesen Sie hier.  Welche Rechtsformen Sie für Ihr Gewerbe nutzen können und welche Vor- und Nachteile diese aufweisen, lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Häufig genutzte Rechtsformen für den steueroptimierten Betrieb von BESS“.

Weitere Steuerersparnis auf Basis von Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG

Im Jahr der Inbetriebnahme schreiben Sie zusätzlich bis zu 40% des verbliebenen Buchwerts ab, sodass Sie mit Zufluss der ersten Erlöse bereits bis zu 70% Ihrer Investition beim Finanz-amt steuermindernd ansetzten können. Als Spitzen-verdiener mit maximalem Einkommen-steuersatz reduzieren Sie Ihre Steuerzahlung an das Finanzamt bei einer Investition von

€ 400.000,- um bis zu € 132.930,-. Oder anders ausgedrückt: Bei einer Investition von

€ 400.000,- beteiligt sich Ihr Finanzamt mit bis zu € 132.930,- in Form von Steuerrückfluss oder nicht gezahlter Einkommensteuer am Kauf Ihres Speichers. 

Bei planmäßigem Verlauf Ihrer Investition erwirtschaften Sie bis zu 20% Überschuss pro Jahr auf Ihre Steuerersparnis, welche Sie ohne Bildung eines IAB´s und ohne Kauf eines Strom-speichers an das Finanzamt abgeführt hätten. Über eine Nutzungsdauer des Speichers von 20 Jahren erzielen Sie in unserem Beispiel Einnahmen auf nicht bezahlte Einkommensteuer von € 531.720,-. Da Sie die Erlöse zu versteuern haben,  führen Sie hiervon bis zu € 225.000,- an Steuern an das Finanzamt ab. Es verbleiben Ihnen dennoch € 306.720,- oder € 1.278,- pro Monat als passives Einkommen, für das Sie nicht arbeiten müssen. Eine Summe, die schon so manchem Rentner ein sorgenfreies Leben in Asien ermöglicht, wie das Bild am Anfang des Textes ausdrücken soll.

Finanzamt trägt das unternehmerische Risiko für Spitzenverdiener

Die provokante Aussage ist durchaus richtig. Wenn Ihr Finanzamt sich bei einer Investition in Ihren Stromspeicher von € 400.000,- mit bis zu € 132.930,- an Ihrer Investition beteiligt, trägt es etwa 1/3 des unternehmerischen Risikos. Ihr Risiko liegt nur noch bei 2/3 Ihrer Investition von € 400.000,- bzw. bei € 267.000,-. Sofern Sie den IAB und die Sonder-AfA im Einklang mit dem deutschen Steuerrecht nutzen, weist Ihr BESS kein Totalverlustrisiko mehr für Sie auf.

BESSangels.de

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