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Kann man mit einem BESS Steuern sparen?

Ja. Gewerbespeicher stellen bewegliche Wirtschaftsgüter dar, für deren Anschaffung oder Herstellung gemäß § 7g Absatz 1 EStG ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 50% der geplanten Investition gebildet werden kann. Im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren können weitere 40% der Investition gemäß § 7g Abs. 5 EStG als Sonder-Abschreibung steuermindernd angesetzt werden. Die Steuerersparnis resultiert auf vorgezogener Abschreibung und führt zu höherer Steuerlast in der Betriebsphase. Das deutsche Steuerrecht bietet jedoch legale Möglichkeiten, eine anfängliche Steuerstundung in eine dauerhafte Steuerersparnis zu wandeln.

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